Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Neuner.Immo - Thomas Neuner

I. Allgemeiner Teil
  1. Diese AGB regeln alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Neuner.Immo – Thomas Neuner, Sonnbergweg 14, 6365 Kirchberg in Tirol (im Folgenden „Makler“) – und dessen Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde“). Kunden sind sowohl Auftraggeber, Interessenten als auch sonstige Beteiligte.
  2. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn auf diesen Bezug genommen wird.
  3. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Maklers.
  4. Abweichende Bedingungen oder Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vor Vertragsabschluss vom Makler anerkannt werden.
  5. Änderungen dieser AGB werden mit Beginn jenes Monats wirksam, der auf die Verständigung des Kunden folgt, sofern kein schriftlicher Widerspruch binnen 14 Tagen erfolgt. Die Veröffentlichung auf www.neuner.immo gilt ebenfalls als Verständigung.
  6. Die Vertragsbeziehung unterliegt diesen AGB sowie den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem österreichischen Maklergesetz (MaklerG), der Immobilienmaklerverordnung (IMV) sowie ggf. dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG), sofern der Kunde Verbraucher ist.
  7. Diese AGB gehen den dispositiven gesetzlichen Regelungen vor, sofern keine zwingenden Normen entgegenstehen.
  8. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine wirtschaftlich möglichst gleichkommende Regelung.
  9. Der Makler ist berechtigt, zur Vertragserfüllung andere Immobilienmakler oder Dienstleister beizuziehen. Die Provisionshöhe bleibt dadurch unberührt. Bei Verbrauchern trägt der Makler die Verantwortung für beauftragte Dritte.
  10. Mündliche Nebenabreden sind mit Ausnahme von Zusicherungen gegenüber Verbrauchern unwirksam.
II. Grundlagen der Tätigkeit als Immobilienmakler
  1. Der Maklervertrag basiert auf diesen AGB und den konkret vereinbarten Konditionen. Eine schriftliche Annahmeerklärung ist nicht erforderlich.
  2. Alle Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
  3. Der Makler kann als Doppelmakler tätig sein und wird auf etwaige familiäre oder wirtschaftliche Naheverhältnisse hinweisen.
  4. Ist dem Kunden ein Objekt bereits bekannt, hat er dies binnen 48 Stunden ab Erhalt des Angebots schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies und kommt ein Vertrag zustande, entsteht dennoch ein Provisionsanspruch. 
III. Provisionsanspruch
  1. Die Tätigkeit des Maklers ist grundsätzlich provisionspflichtig. Es gelten die gesetzlichen Höchstsätze gemäß MaklerG i.V.m. IMV.
  2. Der Anspruch entsteht mit Abschluss des vermittelten oder eines gleichwertigen Rechtsgeschäfts durch die Tätigkeit des Maklers.
  3. Bei Optionsverträgen: 50 % Provision bei Abschluss, 50 % bei Ausübung des Optionsrechts. Gilt auch bei wirtschaftlich gleichwertiger Gestaltung.
  4. Wird ein vermittelter Vertrag innerhalb von drei Jahren erweitert oder ergänzt (z. B. weitere Parteien, zusätzliche Flächen), entsteht ein ergänzender Provisionsanspruch.
  5. Gemäß § 15 MaklerG steht dem Makler eine Entschädigung zu, wenn ein Vertrag trotz Vermittlung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zustande kommt (z. B. Abbruch ohne triftigen Grund, Informationsweitergabe an Dritte, Vorkaufsrechte Dritter, etc.).
  6. Bei Alleinvermittlungsaufträgen ist eine Entschädigung auch fällig, wenn – der Auftrag vertragswidrig beendet wird, – ein anderer Makler beauftragt wird, – der Abschluss durch Dritte oder Eigeninitiative erfolgt.
  7. Grundlage für die Berechnung ist der vereinbarte oder höhere Kaufpreis, Mietzins oder Verkehrswert.
  8. Tauschgeschäfte werden nach dem höheren Verkehrswert des Objekts inkl. Ausstattung bewertet.
  9. Alle Honorare verstehen sich exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  10. Mehrere Vertragspartner haften solidarisch.
IV. Weitere Pflichten und Rechte
  1. Der Kunde verpflichtet sich, den Makler bei der Tätigkeit nach besten Kräften zu unterstützen.
  2. Er informiert über alle relevanten Umstände, behandelt Angebote vertraulich und sorgt für erforderliche Genehmigungen.
  3. Der Makler wahrt Kundeninteressen mit Sorgfalt – auch als Doppelmakler.
  4. Beide Seiten informieren einander über wesentliche Entwicklungen. 
V. Zahlungsbedingungen
  1. Die Provision ist binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
  2. Zahlung gilt erst mit Einlangen auf dem Konto von Neuner.Immo als erfolgt.
  3. Bei Zahlungsverzug: gesetzliche Verzugszinsen, Inkasso-, Mahn- und Anwaltskosten sowie Rückforderung gewährter Rabatte.
  4. Aufrechnungen und Zurückbehaltungen sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig (Ausnahme: Verbraucher).
  5. Die aktuell gültigen Preise verstehen sich in EUR zzgl. USt. 
VI. Gewährleistung & Haftung
  1. Objektinformationen beruhen auf Angaben Dritter. Für deren Richtigkeit übernimmt der Makler keine Haftung.
  2. Eine Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – bei Verbrauchern auch bei leichter Fahrlässigkeit für Personenschäden.
  3. Die Haftung ist mit EUR 10.000 gesamt bzw. EUR 2.000 je Einzelperson begrenzt (nicht bei Personenschäden oder grobem Verschulden).
  4. Keine Haftung für Vertragsinhalte oder rechtliche Ausgestaltung – bei Bedarf kann ein Jurist empfohlen werden.
  5. Keine Haftung für Umstände außerhalb der Sphäre von Neuner.Immo (z. B. höhere Gewalt, Dritte, Eigenverschulden des Kunden). 
VII. Datenschutz
  1. Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zweckgebunden zur Vertragsabwicklung, auf gesetzlicher Basis oder bei berechtigtem Interesse.
  2. Empfänger: Behörden, Notare, IT-Partner, Banken, Hausverwaltungen, u. a. gemäß Datenschutzerklärung unter www.neuner.immo.
  3. Rechte gemäß DSGVO (z. B. Auskunft, Löschung) können jederzeit geltend gemacht werden. 
VIII. Freizeitwohnsitzregelung
  1. Die Nutzung eines Objekts als Freizeitwohnsitz ist nur mit behördlicher Genehmigung zulässig.
  2. In Tirol und Salzburg gelten strenge Vorschriften (TROG 2022, TGVG 1996, Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023). Missachtung kann Strafen bis € 80.000 und im Extremfall eine Zwangsversteigerung zur Folge haben.
  3. Nutzungserklärungen müssen fristgerecht abgegeben und deren Einhaltung nachgewiesen werden. Auch Zweitwohnsitze bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung. 
IX. Gerichtsstand & Recht
  1. Erfüllungsort: 6365 Kirchberg in Tirol 9.2. Gerichtsstand: Innsbruck (Verbraucher: gesetzlicher Wohnsitz) 9.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.